Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Haben Sie einen Pflegegrad? Dann stehen Ihnen monatlich 131 € über die Pflegekasse zu – für genau die Leistungen, die wir anbieten. Sobald unsere offizielle Anerkennung vorliegt, können Sie dieses Budget direkt bei uns einsetzen. Wir informieren Sie gerne vorab, damit Sie vorbereitet sind und kein Geld verfallen lassen.
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen oder Erholung brauchen, greift die Verhinderungspflege – mit bis zu 3.539 € pro Jahr. Auch dieses Budget können Sie ab unserer offiziellen Anerkennung bei uns einsetzen. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen, wie das in Ihrer Situation funktioniert.
Pflegehilfsmittel
Wussten Sie, dass die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel erstattet? Wir weisen Sie gerne auf diese Möglichkeit hin, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen kennen.
